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ABRAXAS - Zeitschrift für europäische Naturreligion
Welche Stellung hatten die Frauen und Männer?
In
den klassischen Quellen finden sich nur wenige Hinweise, die die Stellung der keltischen Frauen beschreibt. Dies muß allerdings im historischen Kontext gesehen werden: Die überlieferten Schriftstücke stammen aus patriarchalischen
Gesellschaften, in denen die Frau an den Rand der Bedeutungslosigkeit gedrängt wurde. Einerseits wurden die keltischen Frauen von den Griechen und Römern wegen ihrer Schönheit, Fruchtbarkeit und ihres Mutes gepriesen,
andererseits wegen ihrer beträchtlichen Handlungsfreiheit und Selbständigkeit verurteilt.
Eine keltische Frau genoß alle Rechte, die ihrer sozialen Herkunft und ihrem Vermögen entsprachen sowie die Freiheiten wie ein gleichgestellter Mann. In den keltischen Gesellschaften übten Männer und
Frauen gesellschaftliche Funktionen gleichberechtigt aus. Sie konnten Familienoberhaut, Sippenoberhaupt, Seher oder Seherin, Erzieher oder Erzieherin, Priester oder Priesterin werden.
In vielen Bereichen teilte man die Tätigkeiten, dem Geschlecht entsprechend, auf. Schwere körperliche Betätigungen wie die Metallverarbeitung, das Kriegshandwerk und damit die Verteidigung der Familie
bzw. der Sippe gegenüber Eindringlingen, waren überwiegend in der Hand von Männern. Auch wenn antike Historiker vielfach verwundert von der Stärke und Kampfbereitschaft der Frauen schrieben und es überliefert ist, daß auch die
Frauen mit in die Schlacht zogen. Handwerkliche Tätigkeiten, wie Töpfern, Korbflechten und die Lederbearbeitung, sind dagegen eher dem Aufgabenbereich der Frauen zuzuordnen, ebenso die Nahrungsmittelerzeugung und die Hausaufsicht.
Grundsätzlich muß man hinsichtlich der Stellung der Frauen zwischen den Insel- und den Festlandkelten unterscheiden. Bei den Inselkelten sind noch deutliche Spuren einer mutterrechtlichen
Gesellschaftsform erkennbar, die die Kelten bei der Besiedlung von den Ureinwohnern übernommen haben dürften. Die bedeutende Rolle der Frauen bei den Inselkelten zeigt sich z.B. bei der Benennung der unehelichen Kinder nach der
Mutter, bei der Thron- und Erbfolge in weiblicher Linie und bei den Grundrechten der Frauen. Außerdem gehörten die Kinder zum Clan der Mutter, in dem sie häufig durch blutsverwandte Pflegeeltern erzogen wurden, während die Mutter
selbst im Clan ihres Mannes lebte.
Die Familien des Festlandkelten waren rein vaterrechtlich orientiert. Hier hatte der Mann als Familienoberhaupt das Recht über Leben und Tod seiner Frau und seiner Kinder. Vor der römischen Eroberung
war auch die Witwenverbrennung keine Seltenheit.
In den keltisch besiedelten Gebieten kannte man verschiedene Formen der Ehe, die vielfach von den ökonomischen Verhältnissen abhingen. Die Regel scheint die Einehe gewesen zu sein. Doch kann man in
Caesars Berichten auch darüber lesen, daß sich mehrere Brüder eine Frau “teilten”. Andere Quellen berichten auch von Stammesfürsten, die mit mehreren Frauen verheiratet waren, um Machtansprüche zu sichern und
Territorium zu gewinnen.
Empörung lösten die Kelten hinsichtlich ihrer sexuellen Aufgeschlossenheit und ihrer geschlossenen Ehen vor allem bei den Römern aus: Bei einer Eheschließung beispielsweise wurde zwar der Nutzen, den
die Sippe dabei hatte, nie außer Acht gelassen, dennoch konnte eine Frau nicht gegen ihren Willen verheiratet werden, sondern besaß das Recht ihren Mann selber auszuwählen. Hatten sich beide Partner geeinigt, waren sie
verpflichtet zu gleichen Teilen Vermögen in die Beziehung einzubringen. Der daraus entstandene Zugewinn wurde miteinander geteilt.
Die keltischen Ehen konnten wieder gelöst werden. Bei einer Trennung im gegenseitigen Einvernehmen erhielt jeder Partner sein eingebrachten Vermögen und die Hälfte des Zugewinns zurück.
Verstarb ein Ehepartner wurde das eingebrachte Vermögen an die Sippe des Verstorbenen zurückgegeben, den Zugewinn erhielt der Hinterbliebene. Durch die Rückgabe des Vermögens wurde der Hinterbliebene
von allen Verpflichtungen gegenüber der Sippe des Verstorbenen befreit und konnte wieder verheiraten. Darüber hinaus war es beiden Partnern gestattet, sich Geliebte zu nehmen, allerdings nur für die Dauer von einem Jahr.
Zweifellos waren die keltischen Frauen hinsichtlich der geschlechtlichen Beziehungen um einiges offener und unabhängiger als die Griechinnen und Römerinnen. Das dies für jene Frauen, die aus der Macht
ihres Vaters in die Macht ihres Ehemannes wechselten, moralisch und gesellschaftlich “primitiv” erschien, belegen zahlreiche Quellen. Doch die keltischen Frauen, die vollen Anteil am Stolz und der Beredsamkeit, die
dem Volk nachgesagt werden, hatten, trotzten ihnen. So soll die kaledonische Fürstin Argentocoxus zur römischen Kaiserin Julia Augusta gesagt haben: “Wir erfüllen die Notwendigkeit der Natur viel besser als ihr römischen
Frauen; denn wir verkehren ganz offen mit den Besten, während ihr euch heimlich von den Minderwertigsten mißbrauchen laßt.”
Hier treten Relikte alter matriachalischer Gesellschaftsformen hervor, die klar die Einstellungen der Kelten der Natur gegenüber wiedergeben, die einen wesentlichen Teil der keltischen Religion
darstellte.
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